SFDR-Kategorie Artikel 8
UNSER ANSATZ BEI DER AUSWAHL VON NACHHALTIGEN ANLAGEN AUF FONDSEBENE IM SINNE VON ARTIKEL 8 SFDR*:
Die Anlagestrategie des Fonds zielt darauf ab, ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen zu bewerben, sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Um dieses Ziel zu erreichen, trifft das Managementteam auf der Grundlage eines wirtschaftlichen/finanziellen Analyseprozesses und einer internen Analyse von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (ESG) diskretionäre Anlageentscheidungen, die zum Teil auf von externen Anbietern bereitgestellten Daten basieren.
a. Auswahlkriterien bei ESG-Aspekten:
Die interne Analyse der ESG-Kriterien besteht in der Auswahl der Emittenten:
die am besten in der Lage sind, die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung zu meistern;
• die die Prinzipien des Global Compact der UNO einhalten (d. h., Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung) und die folglich den mit diesen Themen verbundenen Risiken weniger ausgesetzt sind; und
• die nicht in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind, wie zum Beispiel Rüstung (Titel von Unternehmen, die Anti-Personen-Minen, Bomben mit Streumunition und/oder Waffen mit abgereichertem Uran herstellen, verwenden oder besitzen), Tabak oder Kraftwerkskohle;
Bei staatlichen Emittenten besteht unsere Analyse der ESG-Kriterien in der Auswahl:
• der Länder, die in den vier Kategorien für nachhaltige Entwicklung am besten abschneiden: Humankapital, Naturkapital, Sozialkapital und Wirtschaftskapital;
• der Länder, die nicht zu unterdrückerischen Regimen oder Diktaturen gehören, basierend auf dem Freedom House Freedom in the World Index und dem Voice & Accountability Index der Weltbank.
b. Auswahlmethodik:
Die von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählten Unternehmen werden einer zweifachen Analyse unterzogen:
• Analyse ihrer Tätigkeit im Hinblick auf deren Ausrichtung auf die großen Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung. Zum Beispiel wird die Verwaltungsgesellschaft hinsichtlich des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft ein Unternehmen, das recycelten Stahl produziert, als nachhaltiger einstufen als eines, das Stahl allein aus Eisenerz herstellt; und
• Analyse der Art und Weise, in der das Unternehmen mit seinen Stakeholdern umgeht: seinen Mitarbeitern, Kunden, Aktionären, Lieferanten und der Umwelt. Auch hier wird die Verwaltungsgesellschaft Unternehmen mit den nachhaltigsten Praktiken in ihrem Sektor bevorzugen. Zum Beispiel wird die Verwaltungsgesellschaft hinsichtlich der Kundenbeziehungen Pharmaunternehmen den Vorzug geben, die eine ausgewogenen Preis- und Handelspolitik betreiben. Ebenso wird die Verwaltungsgesellschaft im Hinblick auf die Beziehung zu den Mitarbeitern dem Kampf gegen Diskriminierungen und der Einhaltung sozialer Normen eine große Bedeutung beimessen.
Unser Universum für Staatsanleihen besteht aus den Ländern, die in den vier Kategorien unserer Kriterien für nachhaltige Entwicklung am besten abschneiden:
• Naturkapital: Bestand an natürlichen Ressourcen, die das Land verwaltet.
• Soziales Kapital: Vertrauen, Normen und Institutionen, auf die sich die Menschen verlassen können, um gemeinsame Probleme zu lösen und sozialen Zusammenhalt zu schaffen.
• Humankapital: die menschliche Produktivität, zu der das Land durch Bildung und andere Initiativen beiträgt.
• Wirtschaftskapital: Bewertung des Niveaus der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit.
c. Ein aus ESG-Analysten bestehendes Team bewertet die Auswahlkriterien:
Für die Analyse und Auswahl nachhaltiger Anlagen ist das ESG-Analystenteam von Candriam verantwortlich. Dieses Team setzt sich aus Spezialisten zusammen, deren Aufgabe es ist, die Risiken und Chancen zu analysieren, die für Unternehmen und Staaten im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung bestehen. Die Auswahlkriterien können sich im Zuge der bei den ESG-Recherchen gemachten Fortschritte und der Entwicklung der Praktiken der Unternehmen ändern.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
- Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
a. Allgemeiner Ansatz
- Transparenzkodezes
b. Fondsspezifische Merkmale
Weitere Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale unserer Anlagen sowie über die Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken entnehmen Sie bitte den Candriam-Transparenzrichtlinien und -kodizes, den Informationen zur Nachhaltigkeit auf Fondsebene im Sinne von Artikel 8 SFDR (auf unserer Website verfügbar: https://www.candriam.com/en/professional/sfdr/) sowie dem Fondsprospekt (abrufbar auf unserer Website https://www.candriam.com).
* SFDR ist die Abkürzung, mit der die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bezeichnet wird.