Tut ESG was es sagt? Die neuen SFDR Anforderungen

Wie kann man sicherstellen, dass ein als „nachhaltig“ bezeichnetes Investmentprodukt tatsächlich hält, „was draufsteht“?

Und wenn der Inhalt tatsächlich der Beschreibung entspricht, wie können wir vermeiden, dass Anleger durch die Fülle der Bezeichnungen für nachhaltige Produkte verwirrt werden?

Nachdem die Europäische Kommission sich der schwierigen Aufgabe angenommen hat, nachhaltige Aktivität zu definieren (siehe unseren Artikel zur europäischen Taxonomie), wandte sie sich dem ebenso vertrackten Thema der Festlegung von Anforderungen für die Kennzeichnung nachhaltiger Anlageprodukte zu. Das Ergebnis ist die in diesem Monat publizierte Offenlegungsverordnung („Sustainable Finance Disclosure Regulation“, kurz SFDR).

Wie der Name schon sagt, befasst sich die Offenlegungsverordnung mit der Offenlegung in Bezug auf Kommunikation und Transparenz. Im Gegensatz zum Ansatz in der europäischen Taxonomie-Verordnung schreibt die Offenlegungsverordnungnicht vor, welche Eigenschaften nachhaltige Finanzprodukte haben sollten. Der wahrscheinliche Vorteil der Offenlegungsverordnung besteht darin, dass die reine Offenlegung bereits einen Anreiz für die Entwicklung von Finanzprodukten in eine bestimmte Richtung geben kann, wenn Unternehmen verpflichtet sind, über bestimmte Elemente zu informieren. Wir erwarten, dass die Offenlegungsverordnung einen Anreiz zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsnachweise gibt.

Sehen Sie sich das Video von David Czupryna an.

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  • David Czupryna
    David Czupryna, CFA 
    Senior Portfolio Manager

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