Anpassen oder nicht?
In der vierten Ausgabe unserer Reihe befassen wir uns mit der EU-Umwelt-Taxonomie.
Die Taxonomie ist für die SFDR von zentraler Bedeutung, da sie die Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten festlegt, die als „ökologisch nachhaltig“ gelten. In unserem Beitrag untersuchen wir diese Kriterien und erläutern, in welcher Weise die Taxonomie mit der CSDR und der SFDR zusammenhängt– und welche Schwierigkeiten, die zeitlich nicht abgestimmten Agenden dieser Regelwerke verursachen. Weiterhin enthält unser Beitrag Tipps für unsere Anleger. Sie sollen ihnen helfen, zu überprüfen, ob ihr Asset-Management-Partner gerüstet ist, um sich in diesem komplexen regulatorischen Umfeld zurechtzufinden.
Lernen in der Praxis
Der dritte Teil unserer Reihe behandelt die Integration von SFDR 2 in MiFID.
Seit August schreibt MiFID II vor, dass Finanzinstitute die Präferenzen der Kunden in Bezug auf die Nachhaltigkeit berücksichtigen müssen. Wie wurden diese Präferenzen bestimmt? Wie sind die Antworten auszulegen? Wie soll die Umsetzung erfolgen, wenn doch die näheren Details zur Anwendung der Vorschriften erst 2023 veröffentlicht werden? Es gibt noch viele offene Fragen. Wir erörtern die Lage.
Auf der Suche nach einem Kompass
Im zweiten Artikel konzentrieren wir uns auf die technischen Regulierungsstandards, auch SFDR Level 2 genannt, die Anfang 2023 in Kraft treten werden. Sie ergänzen die Verordnung Level 1 und geben weitere Leitlinien in Bezug auf den Inhalt, die Methodik und die Darstellung von Informationen über die Offenlegungspflichten der SFDR.
SFDR Briefings
Wellen brechen
In der ersten Ausgabe gehen wir Fragen zu FÜNF wichtigen Punkten auf den Grund. Sie erhalten Antworten und können die Entwicklung der nachhaltigen regulatorischen Entwicklung mitverfolgen:
- Technische Regulierungsstandards (RTS)
- Erläuterungen zu Produkten nach Artikel 9 und 8
- Integration von SFDR und EU-Taxonomie in MiFID II
- Das europäische ESG-Berichtsmuster (EET)
- Wie wird die EU-Taxonomie für SFDR verwendet?