Behalten Sie den Überblick über die SFDR

Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (Sustainable Finance Disclosures Regulation – SFDR), die verbindliche ESG-Offenlegungspflichten vorsieht, wurde von der Europäischen Union eingeführt, um die Transparenz am Markt für nachhaltige Investitionen zu verbessern.

Die Regulierungsbehörden hoffen, dass die Verordnung dazu beitragen wird,  Sicherheit und Orientierung zu bieten, die Heterogenität zu verringern und Greenwashing im Bereich der nachhaltigen Geldanlage erheblich zu erschweren.

Während sich die Regeln weiterentwickeln und Gestalt annehmen, stellen wir eine neue Reihe von SFDR-Kurzinhalten vor.

Wichtigste nachteilige Auswirkungen – Überwachung, Messung und Berichterstattung darüber, wie die Anlagen sich auf die Umwelt und unsere Gesellschaft auswirken

Seit Anfang des Jahres 2023 müssen die Vermögensverwalter offenlegen, wie sie bei ihren Anlageentscheidungen die Principal Adverse Impacts (PAIs) berücksichtigen.  Genauer gesagt, wie die potenziellen negativen Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt und die Gesellschaft haben können. In diesem Dokument erfahren Sie:

  • Was sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen?
  • Was sind ihre Ziele?
  • Wie sollten sie umgesetzt werden?
  • Warum kann ihre Umsetzung komplex ausfallen?
  • Wie können die Anleger die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen nutzen, um die Ansätze ihrer Produktanbieter in Bezug auf ESG-Indikatoren zu untersuchen und die Stabilität und Granularität ihrer Methoden zu bewerten?

Lesen Sie unseren fünften Informationsbeitrag zur SFDR

Anpassen oder nicht?

In der vierten Ausgabe unserer Reihe befassen wir uns mit der EU-Umwelt-Taxonomie.

Die Taxonomie ist für die SFDR von zentraler Bedeutung, da sie die Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten festlegt, die als „ökologisch nachhaltig“ gelten. In unserem Beitrag untersuchen wir diese Kriterien und erläutern, in welcher Weise die Taxonomie mit der CSDR und der SFDR zusammenhängt– und welche Schwierigkeiten, die zeitlich nicht abgestimmten Agenden dieser Regelwerke verursachen. Weiterhin enthält unser Beitrag Tipps für unsere Anleger. Sie sollen ihnen helfen, zu überprüfen, ob ihr Asset-Management-Partner gerüstet ist, um sich in diesem komplexen regulatorischen Umfeld zurechtzufinden.

Lesen Sie unseren vierten Informationsbeitrag zur SFDR

Lernen in der Praxis

Der dritte Teil unserer Reihe behandelt die Integration von SFDR 2 in MiFID.

Seit August schreibt MiFID II vor, dass Finanzinstitute die Präferenzen der Kunden in Bezug auf die Nachhaltigkeit berücksichtigen müssen. Wie wurden diese Präferenzen bestimmt? Wie sind die Antworten auszulegen? Wie soll die Umsetzung erfolgen, wenn doch die näheren Details zur Anwendung der Vorschriften erst 2023 veröffentlicht werden? Es gibt noch viele offene Fragen. Wir erörtern die Lage.

Lesen Sie unser drittes SFDR-Briefing-Paper

Auf der Suche nach einem Kompass

Im zweiten Artikel konzentrieren wir uns auf die technischen Regulierungsstandards, auch SFDR Level 2 genannt, die Anfang 2023 in Kraft treten werden. Sie ergänzen die Verordnung Level 1 und geben weitere Leitlinien in Bezug auf den Inhalt, die Methodik und die Darstellung von Informationen über die Offenlegungspflichten der SFDR.

Lesen Sie unser zweites SFDR-Briefing-Paper

SFDR Briefings

Wellen brechen

In der ersten Ausgabe gehen wir Fragen zu FÜNF wichtigen Punkten auf den Grund. Sie erhalten Antworten und können die Entwicklung der nachhaltigen regulatorischen Entwicklung mitverfolgen:

  • Technische Regulierungsstandards (RTS)
  • Erläuterungen zu Produkten nach Artikel 9 und 8
  • Integration von SFDR und EU-Taxonomie in MiFID II
  • Das europäische ESG-Berichtsmuster (EET)
  • Wie wird die EU-Taxonomie für SFDR verwendet?

Lesen Sie unser erstes SFDR-Briefing-Paper

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