Die Offenlegungsverordnung für ein nachhaltiges Finanzwesen (oder SFDR für Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist ein Ergebnis des im Jahr 2018 eingeführten Aktionsplans der EU zur Umleitung der Kapitalströme in Richtung nachhaltigerer Tätigkeiten. Die SFDR verlangt von den Teilnehmern der Finanzmärkte und den Finanzberatern die Offenlegung von Informationen gegenüber Endanlegern über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, über die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltiger Investitionsziele oder über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale bei ihren Investitionsentscheidungen und im Beratungsprozess.
Die SFDR legt die Regeln fest, welche die Art und Form der nachhaltigskeitsbezogenen Informationen definieren, die in Bezug auf ein bestimmtes Finanzprodukt offenzulegen sind.
Die SFDR definiert nicht, was ein nachhaltiges Finanzprodukt ist. Die Verordnung verfolgt das Ziel sicherzustellen, dass jedes als „nachhaltig“ vermarktete Produkt spezifische Informationen zu seinen ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Angaben (ESG) angibt.
Die SFDR schafft zwei Kategorien nachhaltiger Finanzprodukte, die in Artikel 8 und 9 der Verordnung definiert sind und für die spezifische Offenlegungen gelten.
Die Nachhaltigkeit liegt im Zentrum des Anlageansatzes von Candriam. Eine Reihe der von Candriam verwalteten Finanzprodukte wurde als entweder Artikel-8- oder Artikel-9-Produkte eingestuft. Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über die Verordnung und wie sie bei Candriam umgesetzt wurde.